Unsere Forderungen

Was will die Volksinitiative konkret?

Die wichtigsten Forderungen der Volksinitiative sind

  1. Top Aus- und Weiterbildung
  2. Erleichterte Berufsausübung
  3. Zweckmässige Praxis-Infrastruktur
  4. Hausarztfreundliches Tarifsystem

damit wir auch in 15 Jahren noch Hausärztinnen und Hausärzte haben in der Schweiz.


1
Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, allen zugängliche, fachlich umfassende und qualitativ hochstehende medizinische Versorgung der Bevölkerung durch Fachärztinnen und Fachärzte der Hausarztmedizin.

Flächendeckende Sicherung der Hausarztmedizin in der ganzen Schweiz durch

  • die Schaffung von gesundheitspolitisch stabilen Rahmenbedingungen für die Hausärzte
  • Vertretung der Hausärzte in gesundheitspolitisch relevanten Kommissionen und Gremien mit Anspruch auf Mitgestaltung und -entscheidung.

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Sie erhalten und fördern die Hausarztmedizin als wesentlichen Bestandteil der Grundversorgung und als in der Regel erste Anlaufstelle für die Behandlung von Krankheiten und Unfällen sowie für Fragen der Gesundheitserziehung und der Gesundheitsvorsorge.

Neuorganisation und -konzeption der medizinischen Grundversorgung durch Neupositionierung der Hausarztmedizin im Zentrum der ambulanten Medizin.

3
Sie streben eine ausgewogene regionale Verteilung an, schaffen günstige Voraussetzungen für die Ausübung der Hausarztmedizin und fördern die Zusammenarbeit mit den übrigen Leistungserbringern und Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens.

Ausgewogene regionale Abdeckung mit Hausarzt-praxen. Der Bund soll die Voraussetzung schaffen, dass Leistungen allenfalls nach Regionen und Landesgegenden differieren können (z.B. Anreizsysteme mit erhöhter Abgeltungen in Gebieten mit Unterdeckung etc.).

Unterstützung gemeinschaftlicher Formen  der Hausarztmedizin (z. B. Gruppen- und Gemeinschaftspraxen, Ärztehäusern, Kliniken und anderen Formen eines integrierten Dienstleistungsangebots) und erleichterter Zugang dazu, einschliesslich finanzieller Anreize und administrativer Entlastungen.

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Der Bund erlässt Vorschriften über:

a.
die universitäre Ausbildung, die berufliche Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt sowie die klinische Forschung auf dem Gebiet der Hausarztmedizin;

Ausbildung

  • Schaffung universitärer Institute für Hausarztmedizin und je ein strukturelles, voll ausgerüstetes Ordinariat für Hausarztmedizin an allen 5 Medizinischen Fakultäten der Universitäten der Schweiz
  • Ausbau der universitären Lehre in Hausarztmedizin mit Pflichtmodulen in Hausarztmedizin und Einzeltutoriat in der Hausarztpraxis (während eines Jahres ein Halbtag pro Woche für alle Studierenden)

Weiterbildung
(Curriculum Hausarzt des Facharztes Allgemeine Innere Medizin AIM)

Zusicherung von Weiterbildungsstellen für das Curriculum Hausarzt:

  • 2 Jahre stationäre Allgemeine Innere Medizin inkl. 3 Monate Notfall, davon mindestens ein Jahr an einer allgemeininternistischen Klinik der Kategorie A oder an einer medizinischen Poliklinik der Kategorie I.
  • 2 Jahre Rotation:
    A) Obligatorisch mind. 6 Monate: Chirurgie/Orthopädie/Traumatologie: überwiegend und vorzugsweise im ambulanten, Poliklinik- oder Notfallbereich
  • B) Frei wählbar 12–18 Monate: Fächer wie Pädiatrie (6 –12 Monate), Gynäkologie (6 –12 Monate), Psychiatrie/Psychosomatik 
(6 –12 Monate), ORL (3 – 6 Monate), Dermatologie (3 – 6 Monate) etc., Forschung in Hausarztmedizin (6 –12 Monate) u.a.
  • 1 Jahr Praxisassistenz in einer Hausarztpraxis, voll finanziert
  • Modul Praxis-Röntgen
  • Modul Praxis-Labor
  • Modul Praxismanagement mit Erwerb von Kompe-tenzen in Praxisführung und Teammanagement, 
ökonomischer, ressourcen-orientierter Handlungs-weise, Koordinationsfunktion (MC)
  • Modul Karrieremöglichkeit universitär
  • Mentoringprogramm und Tutor, Karriereplanung

Forschung

  • Förderung und Ausbau der klinischen, patientenzentrierten Forschung in Hausarztmedizin
  • Schaffung eines Nationalen Forschungs-Programms Hausarztmedizin mit finanziellen Mitteln von 
Fr. 5 –10 Mio.

b.
den gesicherten Zugang zum Beruf und die Erleichterung der Berufsausübung;

  • Keine Zulassungsbeschränkungen mehr für Hausärzte
    Kein neuer Bedürfnisnachweis oder Zulassungsstopp (auch nicht indirekt oder versteckt)
    Erwerb aller Zertifikate während der Weiterbildung
    Erleichterungen und Unterstützung in Notfall-, Wochenend- und Nachtdiensten: (z.B. Vernetzung, hausärztliche Notfallpraxen vorgeschaltet in den Spitälern, öffentliche Beteiligung an der Telefontriage (public-privat-partnership), Anerkennung des NFD als kostenpflichtiger Dienstleistungsauftrag der Öffentlichkeit etc.)
    Schaffung von Anreizsysteme für unattraktive Gebiete (geographisch, sozialpolitisch)
    Logistische und finanzielle Unterstützung (bei 
Bedarf, z.B. Ärztehaus)
    Möglichkeit der Praxisführung als AG (gute Übergangsregelungen für Praxisnachfolger)
    Förderung von Tagesstrukturen (KITA, usw., Teilzeitarbeit)

c.
die Erweiterung und die angemessene Abgeltung der diagnostischen, therapeutischen und präventiven Leistungen der Hausarztmedizin;

A) Grund-Infrastruktur für eine Gruppen-Hausarztpraxis

  • Arbeitsinstrumente: Labor, EKG, Belastungs-EKG, Spirometrie, Röntgen, Ultraschall, 24-Std-Blutdruckmessung, IT-Technologie/EDV etc., damit der Hausarzt in der Lage ist, seine Diagnosen zu stellen und Therapieentscheide zu treffen.
  • Medikamentenabgabe in der Hausarztpraxis
  • Medizinische Praxisassistentin (MPA): Sicherstellung der Ausbildung qualitative und quantitative, Aufwertung MPA (Spezialaufgaben, Praxisleitung etc), Übernahme gewisser Aufgaben und Tätigkeiten durch die MPA, Zulassung der MPA als Leistungserbringerin oder Vergütung der delegierten Arbeit im Tarif, Spezialaufgaben in der Praxisführung.

B) Abgeltung

  1. Eigener Tarif für Hausärzte
    • Berücksichtigung versorgungstechnisch sinnvoller Vorhalteleistungen (Labor, Röntgen, EKG etc.)
    • Umsetzung des ursprünglich vereinbarten Referenz-einkommens von Fr. 207‘000.– bei 1920 Stunden Jahresarbeitszeit
    • Abbildung spezifischer Funktionen (Familien-beratung, Prävention,  Gesundheitsförderung, Koordination etc.)
    • Abbildung delegierter Leistungen an die MPA (Wundbehandlung, chron. Care, Beratungen etc.)
  2. Betriebswirtschaftliche Betrachtung auf der Ebene Arztpraxis als Ganzes (medizinische Leistung im engeren Sinn inkl. Notfalldienst, Bildgebung, Labor, Medikamentenabgabe etc.)
  3. Überarbeitung des Labortarifs für Praxislabors
  4. Koordination von Änderungen in der SL und AL mit Änderungen von Tarifstruktur und TPW
  5. Gesamtwirtschaftliche Betrachtung der Gesundheitskosten (Sozialkosten, Arbeitsunfähigkeit etc.)

Dazu ist die Schaffung einer Fachstelle für Hausarztmedizin beim BAG notwendig!

d.
die Anerkennung und die Aufwertung der besonderen beratenden und koordinierenden Tätigkeiten für Patientinnen und Patienten;

Siehe auch Artikel 4c, Punkt 1
(Im neuen, eigenen Tarif für Hausärzte sind die spezifischen Funktionen und die delegierten Leistungen an die MPA abgebildet.)

e.
administrative Vereinfachungen und zeitgemässe Formen der Berufsausübung.

Administration

  • Erlass von Vorschriften über administrative Vereinfachungen und Entlastungen der selbstständig praktizierenden Hausärzte
  • Korrekte Abgeltung der administrativen Arbeiten nach effektivem Zeitaufwand

Berufsausübung

  • Erleichterungen und Unterstützung in Notfall-, Wochenend- und Nachtdiensten: (z.B. Vernetzung, hausärztliche Notfallpraxen vorgeschaltet in den Spitälern, öffentliche Beteiligung an der Telefon-triage (public-privat-partnership), Anerkennung des NFD als kostenpflichtiger Dienstleistungsauftrag der 
Öffentlichkeit etc.)
  • Schaffung von Anreizsysteme für unattraktive 
Gebiete (geographisch, sozialpolitisch)
  • Logistische und finanzielle Unterstützung (bei Bedarf, z.B. Ärztehaus)
  • Möglichkeit der Praxisführung als AG (gute Übergangsregelungen für Praxisnachfolger)
  • Förderung von Tagesstrukturen (KITA, usw., Teilzeitarbeit)

(Siehe auch 4c: Schaffung einer Fachstelle für Hausarztmedizin im BAG.)

5
Der Bund trägt in seiner Gesundheitspolitik den Anstrengungen der Kantone und Gemeinden sowie der Wirtschaft auf dem Gebiet der Hausarztmedizin Rechnung. Er unterstützt sie in ihren Bestrebungen für einen wirtschaftlichen Einsatz der Mittel und die Sicherung der Qualität der Leistungen.

Rücksichtnahme auf die föderale Struktur und Ordnung des Schweizer Staatswesens auch im Bereich der Hausarztmedizin. Unterstützung von sinnvollen Massnahmen zur Qualitätssicherung und Belohnung des wirtschaftlichen Einsatzes der Mittel im Gesundheitswesen, denn die Wirtschaftlichkeit und Qualität unserer Leistungen sind uns ein zentrales Anliegen.

(Siehe auch 1: Vertretung der Hausärzte in gesundheitspolitisch relevanten Kommissionen und Gremien mit Anspruch auf Mitgestaltung und -entscheidung.)

Fazit

Das zentrale Anliegen der Initiative  ist eine ausreichende, allen zugängliche, flächendeckende, fachlich umfassende und qualitativ hochstehende ambulante medizinische Grundversorgung der schweizerischen Bevölkerung durch  Hausärztinnen und Hausärzte! Dazu braucht der Bund nicht neue Kompetenzen, aber entsprechende Korrekturen zugunsten der Hausarztmedizin und eine andere Gewichtung in unserem Gesundheitssystem.

Deshalb braucht es diese Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin»!